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- Der Vermieter überlässt dem Mieter folgende Räume im Pfadiheim Eggersriet zur Benutzung: den Aufenthaltsraum, die Küche, das WC, sowie die eingezäunte Umgebung. Eine kommerzielle Nutzung ist untersagt.
- Durch den Vermieter werden Gebäude, Inventar und Umgebung in sauberem und ordnungsgemässem Zustand übergeben.
- Räume und Umgebung sind nach der Nutzung vom Mieter aufzuräumen und zu reinigen (siehe separate Liste Reinigungsarbeiten).
- Aufwände für die Nachreinigung werden dem Mieter in Rechnung gestellt.
- Es ist dem Vermieter vorenthalten, ein zusätzliches Mietdepot zu verlangen. Das Depot dient für anfallende Schäden, Aufwand bei Reklamationen (z.B. Lärmbelästigungen), oder ungenügender Reinigung. Das Depot wird bei der Abgabe vollumfänglich zurückerstattet, wenn alles in Ordnung ist.
- Gebäude, Inventar und Umgebung sind schonend zu benutzen. Für Beschädigungen jeglicher Art haftet der Mieter. Schäden sind dem Vermieter bei der Rückgabe zu melden und werden in Rechnung gestellt.
- Ein übermässiger Strom- und Wasserverbrauch wird dem Mieter verrechnet.
- Die Zufahrt zum Pfadiheim ist für sämtliche Motorfahrzeuge verboten. Der Materialtransport ist bei trockener Witterung möglich.
- Im ganzen Gebäude ist das Rauchen untersagt.
- Es gilt die örtliche Nachtruhe ab 22:00 Uhr. Jeglicher Lärm, insbesondere ausserhalb des Pfadiheims und beim Verlassen ist zu unterlassen.
- Es besteht keine Übernachtungsmöglichkeit im Pfadiheim.
- Der Abfall muss vom Mieter mitgenommen und selbst entsorgt werden.
- Bei Minderjährigen muss mindestens ein(e) Erziehungsberechtigte(r) den Mietvertrag unterschreiben. Ihnen obliegt die Aufsichtspflicht während der ganzen Mietdauer.